Denkmalschutz kein Ausschlusskriterium mehr für Fotovoltaik: Werden Anlagen in Biessenhofen jetzt genehmigt?

Aus Gründen des Denkmalschutzes wurden Ende vergangenen Jahres Fotovoltaikanlagen auf den Häusern neben der Kirche in Biessenhofen nicht genehmigt – beziehungsweise im Bebauungsplan „Biessenhofen – westlicher Altort“ komplett ausgeschlossen. Nun hat die Bayerische Staatsregierung eine Novelle des Denkmalschutzgesetzes beschlossen. Die bisherige strenge Verhinderungslinie soll nun fallen und deutlich mehr Fotovoltaik, aber auch energetische Sanierungen an denkmalgeschützten Gebäuden ermöglichen. In der Nähe von Denkmälern sind auch Windräder nicht mehr kategorisch ausgeschlossen.

Wird das Umdenken der CSU-FW-Koalition im Freistaat Bayern auch in der Unteren Denkmalschutzbehörde und in Biessenhofen ankommen?

Zuletzt wurde in Biessenhofen anlässlich einer Diskussion um eine beantragte Freiflächen-Fotovoltaikanlage in der Nähe der Loretto-Kapelle bereits auf die kommenden Veränderungen im Denkmalschutzgesetz hingewiesen. Entsprechend gab es Verwunderung darüber, dass die Untere Denkmalschutzbehörde noch davon ausging, dass eine denkmalrechtliche Erlaubnis der Anlage nicht zu erwarten sei.

Nach dem neuen Denkmalschutzgesetz müsste beides möglich sein: PV-Anlagen auf den Dächern neben der Pfarrkirche und Freiflächenanlagen in der Nähe der Loretto-Kapelle. Der Biessenhofener Gemeinderat beziehungsweise sein Bauausschuss sollte die Anträge und Bebauungspläne also entsprechend demnächst unter den neuen Voraussetzungen neu bewerten und gegebenenfalls seine Entscheidungen aus dem vergangenen Jahr an die veränderte Landesgesetzgebung anpassen.

Auch in Stöttwang dürfte Bewegung in die Frage kommen, warum nicht alle gemeindeeigenen Gebäude PV-Anlagen auf dem Dach haben. Zuletzt hatte Bürgermeister Schlegel auf der Bürgerversammlung geantwortet, das sei beim Gemeindehaus wegen des nebenstehenden Baudenkmals nicht möglich – eine Antwort, die nach der Novelle des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes nicht mehr gültig sein dürfte.

Solarplatten in Biessenhofen, aber nicht auf Schloss Neuschwanstein

Übrigens werden rund 100 besonders schützenswerte und landschaftsprägende Bauten aus den neuen Regelungen ausgenommen und ihr Anblick auch in Zukunft nicht durch Erneuerbare Energien in der Nähe gestört werden. Darunter fällt auch das Schloss Neuschwanstein. Wer sich durch die Aussagen unseres Fraktionssprechers im Kreistag, auch Solarplatten auf dem Dach des Schlosses müssten denkbar werden, provoziert gefühlt hat, kann also aufatmen: So weit ging die Söder-Regierung nicht auf Günter Räders Forderungen ein – auch wenn die Allgäuer Zeitung entsprechend titelt.

Fotovoltaik am Denkmal – Schwerpunktthema der Sprecherin für Denkmalschutz

Unsere mittelfränkische Landtagsabgeordnete Dr. Sabine Weigand informiert auf ihrer Denkmalschutztour 2022 schwerpunktmäßig über Projekte, die beispielhaft erneuerbare Energien und Denkmäler zusammenbringen. Ziel ist es, Handlungsempfehlungen mitzunehmen, um den Ausbau von PV-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden in Bayern politisch voranzutreiben.

Sabine Weigand setzt sich als denkmalschutzpolitische Sprecherin der grünen Fraktion im Bayerischen Landtag dafür ein, dass für den denkmalpflegerischen Mehraufwand für denkmalverträgliche Fotovoltaikanlagen, die teurer sind als marktübliche PV, in Bayern möglichst bald Fördermittel fließen.