B12-Ausbaupläne im Widerspruch zu Klimaschutzzielen: Klage wird vorbereitet

Thomas Frey, Christina Mader, Thomas Reichart und Elfi Klein vor dem Bauamt der VG Buchloe mit einem Bund Naturschutz Banner „Zukunftsfähige Verkehrspolitik statt Allgäu-Autobahn“
v.l.n.r.: Thomas Frey, Christina Mader, Thomas Reichart, Elfi Klein.

Der Plan, die B12 zur neuen Allgäu-Autobahn auszubauen, gehört nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums zu den klimaschädlichsten Straßenbauprojekten Bayerns. Eine Klage gegen das völ­lig überdimensionierte Straßenbauvorhaben wird nun konkret geprüft und vorbereitet.

Seit 21. Juni 2022 liegt der Planfeststellungsbeschluss zum ersten Abschnitt des autobahngleichen Ausbaus der B12 zwischen Buchloe und Kempten öffentlich aus. Vertreter*innen des BUND Naturschutz haben in Buchloe bereits Einsicht in den Planfeststellungsbeschluss genommen. Thomas Reichart, B12-Beauftragter der BN-Kreisgruppe Ostallgäu-Kaufbeuren, sagt: „Wenn der erste Abschnitt in dieser völlig überdimensionierten Bauweise erst einmal in Bau ist, wird es immer schwieriger die massiven Eingriffe auch in den an­deren Abschnitten zu verhindern.“

Das Bundesverkehrsministerium rechnet selbst mit einem zusätzlichen Klimagasausstoß von ca. 25.000 Tonnen CO2 pro Jahr durch den Ausbau der B12 in der geplanten Form. Gründe dafür sind u. a. der Mehrverkehr, die höheren Geschwindigkeiten und der enorme Aufwand in Bau und Betrieb der Autobahn. Der BUND Naturschutz geht von noch deutlich höheren Emissionen aus, da viele klimaschädliche Aspekte wie Waldrodungen oder Bodenzerstörungen noch gar nicht eingerechnet sind.

Wer B12-Ausbau in der geplanten Form befürwortet, ist nicht glaubwürdig für Klimaschutz

Christina Mader, Geschäftsstellenleiterin der BN-Kreisgruppe Kempten-Oberallgäu und Kreistagsfraktionsvorsitzende der GRÜNEN im Oberallgäu, appelliert daher an die Allgäuer Politik: „Die Allgäuer Abgeordneten müssen dafür sorgen, dass dieses Projekt aus dem Bundesverkehrswegeplan herausgestrichen wird. Wer sich für einen derartigen B12-Ausbau einsetzt, kann nicht mehr glaub­würdig für Klimaschutz stehen.“

Christina Mader, Thomas Reichart und Elfi Klein (v.l.) beim Einsehen der Planungsunterlagen

Laut Bundesklimaschutzge­setz müssen die CO2-Emissionen aus dem Verkehr zwischen 2020 und 2030 um fast 50 % reduziert werden. Die geplante Allgäu-Autobahn verursacht aber deutlich mehr Klimagas-Ausstoß im Vergleich zu heute. Thomas Frey, BN-Regionalreferent für Schwaben, sieht hier einen Ansatzpunkt für eine Klage: „Im Planfeststellungsbe­schluss wird auf das Thema Klimaschutz überhaupt nicht eingegangen, obwohl Um­weltverträglichkeitsprüfungsgesetz und Bundesklimaschutzgesetz das verlangen. Wir halten den Planfeststellungsbeschluss daher für mangelhaft.“

Ob der eklatante Widerspruch zwischen Bundesverkehrswegeplan und gesetzlich festgelegten Klimaschutzzielen einen Stopp der Ausbaupläne zur Folge haben muss, soll nun juristisch geklärt werden. Eine renommierte Um­weltrechtskanzlei, die auch am Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Kli­maschutz vom April 2021 maßgeblich beteiligt war, hat den Auftrag dazu übernommen. Die Klageeinrichtungsfrist endet am 4. August. Hier könnt ihr die Klage des BN finanziell unterstützen:

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wurde eine „Verständigung über die Prioritäten bei der Umsetzung des geltenden Bundesverkehrswegeplan[s]“ und „eine gemeinsame Abstimmung über die laufenden Projekte“ angekündigt. Unklar bzw. umstritten bleibt dabei bislang, wie mit so weit vorangeschrittenen Planungen wie der des B12-Ausbaus umgegangen wird. Bei einer klaren Priorisierung des Klimaschutzes, die dringend notwendig und auch gesetzlich verankert ist, müsste die angekündigte Abstimmung über laufende Projekte eindeutig gegen den B12-Ausbau als eines der klimaschädlichsten Verkehrsprojekte ausfallen.